Prüfungen

Prüfsichere Konzepte und Arbeitsabläufe.

Die stationären Pflegeeinrichtungen unterliegen regelmäßigen Prüfungen durch Ämter und Behörden. Im Wesentlichen sind hier folgende Prüforgane zu nennen:

Die für die Hauswirtschaft wichtigen Prüfungen werden einmal jährlich durch die Gesundheits- und Veterinärämter durchgeführt. Die Prüfungen beziehen sich im Kern auf die Hygiene, und dabei insbesondere auf die Lebensmittelhygiene.

Während die Prüfungen durch die Gesundheitsämter angemeldet werden, erfolgen die Prüfungen durch die Veterinärämter unangemeldet.

Darüber hinaus können jederzeit auch noch unangemeldete Anlassprüfungen erfolgen. Bei den Anlassprüfungen handelt es sich um Prüfungen, die (wie der Name schon sagt) aus einem gegebenen Anlass durchgeführt werden.

Werden bei den Prüfungen Mängel festgestellt, so ziehen diese in der Regel Maßnahmen nach sich, die von den Prüfern auferlegt werden. In gravierenden Fällen kann dies bis zur Schließung einer Einrichtung gehen.

Die Konzepte, die Arbeitsprozesse und die erforderlichen regelmäßigen Tätigkeiten werden von uns so organisiert, dass die Möglichkeit eines Defizits bei Überprüfungen so weit wie möglich minimiert werden.

Kontakt zu rund.

René Hartmann
Geschäftsführer

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